AGB

Inh. Jens Reinheckel e. K.
Raum Visionen
Zinngießerstr. 11a
31789 Hameln

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I. Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für sämtliche Verträge und sonstigen Geschäftsbeziehungen mit Raum Visionen, Jens Reinheckel (im Folgenden: „Raum Visionen“), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich und gehen sämtlichen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Vertragsbedingungen anderer Parteien vor, es sei denn, Raum Visionen hatte selbigen zuvor schriftlich zugestimmt.

 

II. Vertragsschluss

  1. Die Angebote von Raum Visionen sind freibleibend, sofern sich aus ihnen nichts anderes ergibt. Ein bindender Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erbringung sonstiger Leistungen seitens von Raum Visionen zustande. Allerdings bedürfen Abweichungen von diesen AGB, insbesondere in Hinblick auf Garantien, Preise und Haftung, zu ihrer Wirksamkeit stets der Bestätigung durch Raum Visionen.
  2. Raum Visionen ist berechtigt, die Bestellung oder das Angebot des Interessenten innerhalb von vier Wochen ab Zugang anzunehmen. Bestellungen oder sonstige Erklärungen des Auftraggebers in Hinblick auf einen Vertragsschluss sind schriftlich abzugeben.
  3. Kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, so hat der Interessent sämtliche ihm vorübergehend überlassenen Angebotsunterlagen, insbesondere Muster, Konzepte oder Testexemplare unverzüglich an Raum Visionen herauszugeben. Diese vorbenannten Angebotsunterlagen unterfallen dem Urheberrecht und verbleiben stets im Eigentum von Raum Visionen. Sie sind vom Interessenten vor Dritten geheim zu halten und dürfen weder genutzt noch vervielfältigt werden.

 

III. Vertragserfüllung, Leistungen

  1. Gegenstand des Vertrages mit Raum Visionen ist die jeweils vereinbarte Tätigkeit. Aufgabenstellung, Vorgehensweise und Art der Arbeitsergebnisse werden durch schriftliche Vereinbarungen festgelegt. Jegliche Änderung, Ergänzung oder Erweiterung der Aufgabenstellung und der Art der Arbeitsergebnisse, sowie Änderung der Vorgehensweise seitens des Vertragspartners, etwa durch geänderte oder ergänzte technische Unterlagen (z.B. CAD-Dateien, Bauzeichnungen etc.), bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Raum Visionen (s. IX.(4)). Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von Raum Visionen bestätigt werden.
  2. Raum Visionen ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer oder sonstige sachverständige Personen zu erbringen.
  3. Für die Lieferung und Bereitstellung von Software gelten, sofern nicht anders schriftlichvereinbart, die kaufrechtlichen Bestimmungen des BGB entsprechend.
  4. Sofern die Überlassung von urheberrechtlich geschütztem Filmmaterial, Software oder graphischen Darstellungen vereinbart ist, schuldet Raum Visionen ausschließlich die in dem Handbuch der Produktbeschreibung oder sonstigen Dokumentationsmaterialien festgelegten Funktionen und Inhalte. Raum Visionen übernimmt darüber hinaus keinerlei Gewähr oder Garantie.
  5. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Überlassen jeglicher Art von Quellcode (source code) besteht nicht, es sei denn, dies wurde im Angebot von Raum Visionen oder in der darauf basierenden Leistungsvereinbarung (Vertrag) im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  6. Beratungsleistungen werden von Raum Visionen nach den Vorgaben und Beratungswünschen des Vertragspartners wie schriftlich vereinbart erbracht. Abweichungen von der vereinbarten Aufgabenstellung bedürfen einer einvernehmlichen schriftlichen Vereinbarung

 

IV. Nutzungsrechte

  1. Der Vertragspartner erhält das Recht, die von Raum Visionen überlassenen Produkte (z.B. Filmmaterial, Software, graphische Darstellungen) im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs zu nutzen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erhält der Vertragspartner lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Produkte an dem Ort, in der Umgebung und dem Umfang wie vertraglich vereinbart zu nutzen.
  2. Kopien der von Raum Visionen überlassenen Produkte dürfen ausschließlich zu Sicherungszwecken gefertigt werden und sind als solche zu kennzeichnen. Zusätzlich ist dem Vertragspartner gestattet, solche Kopien anzufertigen, die für die ursprünglich beabsichtigte kommerzielle Nutzung oder Vermarktung der Produkte von Raum Visionen erforderlich sind. Der Vertragspartner hat in jedem Fall sämtliche Kopien zusätzlich mit einem Hinweis auf das Urheberecht von Raum Visionen zu versehen und verpflichtet sich zugleich, über alle Kopien oder Teilkopien der Produkte Buch zu führen und Raum Visionen auf Verlangen jederzeit Einsicht zu gewähren.
  3. Der Vertragspartner erhält das Recht, die Ergebnisse von Beratungsleistungen im Rahmen der vertraglich definierten Zielstellung des Beratungsauftrages zeitlich und räumlich uneingeschränkt zu nutzen. Soweit im Rahmen des Beratungsprojekts dem Vertragspartner Methoden, Erkenntnisse oder Unterlagen aus dem Eigentum von Raum Visionen zur Verfügung gestellt werden, erhält der Vertragspartner hieran ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht. Allerdings darf der Vertragspartner die Ergebnisse von Beratungsleistungen von Raum Visionen nicht über die im Beratungsvertrag definierte Zielstellung hinaus anderweitig kommerziell nutzen oder veräußern.
  4. Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, verpflichtet sich der Vertragspartner bei der Veröffentlichung von Beratungsergebnissen von Raum Visionen (z.B. in Publikationen, Vorträgen, Websites etc.) auf Raum Visionen als Erbringer dieser Leistungen hinzuweisen.

V. Lieferung

  1. Die Lieferung und Übergabe von Waren sowie die Erbringung sonstiger Leistungen erfolgt ab Sitz von Raum Visionen („ex works“).
  2. Dienstleistungen kann Raum Visionen nach schriftlicher Vereinbarung auch vor Ort, etwa beim Vertragspartner, erbringen.
  3. Handbücher, Dokumentationen, Filmmaterial, graphische Darstellung und Software werdenvon Raum Visionen entweder durch Mitteilung der Freigabe zum Herunterladen auf der Website von Raum Visionen oder direkt Online geliefert. Das Risiko des Zugangs bei elektronischer Übersendung trägt der Vertragspartner. Falls der Vertragspartner es wünscht, kann die Übergabe abweichend an ein Transportunternehmen am Sitz von Raum Visionen oder auf eine sonstige Art und Weise durchgeführt werden (§ 447 BGB).
  4. Auf Verlangen vonRaum Visionen ist der Vertragspartner verpflichtet, seine Übernahmebereitschaft und die Erledigung etwaig erforderlicher Vorbereitungshandlungen vor der Lieferung schriftlich zu bestätigen. Verweigert er dies oder lehnt er die Annahme, auch faktisch oder konkludent, ab, tritt Annahmeverzug ein. In diesem Fall kann Raum Visionen den Zeitpunkt einer erneuten Lieferung nach billigem Ermessen bestimmen
  5. Lieferfristen bestimmen sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Sie beginnengrundsätzlich mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung von Raum Visionen , jedoch nicht vor Beibringung der gegebenenfalls vom Vertragspartner zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und sonstiger Mitwirkungshandlungen. Raum Visionen hat die Lieferfrist eingehalten, wenn Raum Visionen bis zu ihrem Ablauf dem Vertragspartner die Versandbereitschaft oder den Freischaltcode mitgeteilt oder die Produkte anderweitig zum Versand bereitgestellt oder versendet hat
  6. Liefer- und sonstige Leistungsfristen von Raum Visionen verlängern sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie dem Eintritt sonstiger unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Kontrolle von Raum Visionen liegen (höhere Gewalt), wie etwa Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Anlieferung wesentlicher Materialien etc.. Dies gilt auch, wenn diese unvorhergesehenen Hindernisse bei Zulieferern oder Sub-Unternehmern von Raum Visionen eintreten. Ferner verlängern sich Liefer- und Leistungspflichten von Raum Visionen, sofern der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht hinreichend nachkommt.
  7. Raum Visionenkommt nach Ablauf vereinbarter Lieferfristen durch schriftliche Mahnung des Vertragspartners in Verzug Raum Visionen haftet für etwaige Verzugsschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, und zwar für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Raum Visionenbehält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen und Produkten bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner vor. Die in IV. genannten Nutzungsrechte gelten bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung als nur vorläufig erteilt. Sie enden durch schriftlichen Widerruf des Nutzungsrechtes seitens Raum Visionen, sofern die ausstehenden Forderungen zweimal vergeblich schriftlich angemahnt wurden.
  2. Die etwaige Ausübung von Widerrufsrechten und Herausgabeansprüchen zur Durchsetzungvertraglicher Zahlungsansprüche und der Rechte aus diesem Eigentumsvorbehalt gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  3. Der Vertragspartner darf die Liefergegenstände oder Produkte weder verpfänden noch zurSicherung übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Vertragspartner Raum Visionen unverzüglich zu benachrichtigen und alle Auskünfte sowie Unterlagen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von Raum Visionen erforderlich sind. Vollstreckungspersonal ist vom Vertragspartner ausdrücklich auf das (geistige) Eigentum von Raum Visionen hinzuweisen.
  4. Raum Visionen verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners freizugeben, soweit der in vernünftiger Weise realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt im Ermessen von Raum Visionen.

VII. Mitwirkung des Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner hat die Tätigkeit von Raum Visionen in jeglicher Weise aktiv zu unterstützen, insbesondere den für sein Projekt von Raum Visionen eingesetzten Mitarbeitern jederzeit
    Zugang zu den für ihre Arbeit notwendigen Informationen zu verschaffen und sie rechtzeitig mit allen diesbezüglichen Unterlagen zu versorgen.
  2. Der Vertragspartner wird weiterhin Mitarbeiter aus projektrelevanten Bereichen (Kontaktpersonen, sonstige projektspezifische Hilfskräfte) zur Unterstützung von Raum Visionen
    unentgeltlich zur Verfügung stellen und diese mit allen notwendigen Vollmachten ausstatten, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist.
  3. Vor dem Einsatz von Raum Visionen Software, Filmmaterial oder sonstigen Produkten im produktiven Betrieb hat der Vertragspartner diese außerhalb des Echtbetriebs eingehend in all ihren Funktionen zu testen und auf Kompatibilität mit bestehenden Systemen zu prüfen. Hierbei auftretende Bedenken, Fehler oder etwaige Funktionsstörungen sind Raum Visionen
    unverzüglich anzuzeigen. Ferner ist der Vertragspartner verpflichtet, vor Einsatz der Raum Visionen Produkte seinen Datenbestand sorgfältig zu sichern. Auch im laufenden Produktivbetrieb hat der Vertragspartner stets darauf zu achten, dass seine Daten permanent gesichert werden. Raum Visionen haftet grundsätzlich nicht für einen Datenverlust beim
    Vertragspartner, es sei denn, er beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Raum Visionen.

 

VIII. Verschwiegenheit und Loyalität

  1. Raum Visionen behandelt alle Informationen aus dem Betrieb des Vertragspartners aufgrund der Vertragsbeziehungen vertraulich und legt diese Verpflichtung ausdrücklich auch
    sämtlichen an der Vertragserfüllung beteiligten Personen und Mitarbeitern auf.
  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Hierzu gehört insbesondere, Mitarbeiter des Vertragspartners, die im Rahmen der Vertragsdurchführung tätig waren,
    nicht vor Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeendigung einzustellen oder anderweitig zu beschäftigen (z.B. durch Aufträge auf eigene Rechnung).

 

IX. Preise, Honorare, sonstige Kosten

  1. Die Leistungen von Raum Visionen werden grundsätzlich nach den jeweils schriftlich einzelvertraglich vereinbarten Preisen und Kalkulationsgrundlagen in Rechnung gestellt. Ansonsten rechnet Raum Visionen nach der für die vereinbarte Tätigkeit aufgewendeten Zeit einschließlich notwendiger Reisezeiten (Zeithonorare) ab.
  2. Die Höhe der Honorarsätze sowie sonstige Preise richten sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Raum Visionen Produkt- und Preisliste, die jederzeit vor Vertragsschluss einsehbar ist und Vertragsbestandteil wird. Raum Visionen behält sich vor, die Raum Visionen Produkt- und Preisliste jederzeit aufgrund einer Änderung der ihrer Bemessung zugrunde liegenden wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen anzupassen. Raum Visionen rechnet daher, auch in laufenden Vertragsverhältnissen, die Leistungen jeweils nach den zum Zeitpunkt der Erbringung jeweils gültigen Raum Visionen Produkt- und Preisliste ab. Änderungen der Raum Visionen Produkt- und Preisliste werden dem Vertragspartner spätestens zwei  Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
  3. Die Honorarsätze und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Spesen, Nebenkosten, Reisekosten usw.) enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird dem Vertragspartner zusätzlich in der bei Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen.
  4. Sofern der Vertragspartner den Umfang der Leistungen von Raum Visionen nach Vertragsschluss noch erweitert (s. III.(1)), erhöht sich das vereinbarte Entgelt entsprechend der ursprünglichen Vergütungsregelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas Anderes.

 

X. Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlungsbedingungen werden von Raum Visionen grundsätzlich einzelvertraglich mit dem Vertragspartner vereinbart. Es gelten die gesetzlichen Bedingungen hinsichtlich des Zahlungsverzugs. Gerät der Vertragspartner bezüglich fälliger Zahlungen, auch Abschlagszahlungen, in Verzug, ist  Raum Visionen berechtigt, Lieferfristen nach billigem Ermessen neu zu bestimmen sowie gegebenenfalls Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.
  2. Sämtliche Zahlungen sind grundsätzlich ohne jeden Abzug oder Skonti auf eines der von Raum Visionen angegebenen Konten zu leisten. Das Risiko des Geldtransfers geht zu Lasten des Vertragspartners, der zudem etwaige Entgelte für die Banküberweisung vollständig zu tragen hat.
  3. Teillieferungen oder Teilleistungen können von Raum Visionen abgerechnet werden. Ferner ist Raum Visionen berechtigt, angemessene Abschlagzahlungen zu fordern, und zwar insbesondere, wenn Raum Visionen Kenntnis von Zahlungsschwierigkeiten des Vertragspartners erhält. In letzterem Fall kann Raum Visionen auch vollständige Vorauszahlung verlangen.
  4. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Ansprüche gegen Raum Visionen dem Grunde und der Höhe nach entweder zwischen den Parteien unstrittig oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zurückbehaltungsrechte in Hinblick auf seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Raum Visionen geltend zu machen.
  5. Schecks und Wechsel werden von Raum Visionen nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung erfüllungshalber akzeptiert, wobei etwaige Bankgebühren zu Lasten des Vertragspartners gehen.
  6. Zahlungen gelten stets erst dann als erfüllt, wenn sie dem angegebenen Konto von Raum Visionen unwiderruflich gut geschrieben wurden. Bargeldzahlungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Raum Visionen.
  7. Bei mehreren offenen Forderungen oder Teilzahlungen ist Raum Visionen berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners zunächst auf Zinsen und Kosten, sodann auf die Hauptforderungen anzurechnen.

 

XI. Gewährleistung

  1. Tritt trotz gebotener Sorgfalt bei der Vertragserfüllung ein vertretbarer Mangel auf, so gelten im Zusammenhang mit der Überlassung von Software oder sonstigen Waren die kaufrechtlichen Vorschriften entsprechend.
  2. Für Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen gelten die dienstvertragsrechtlichen Vorschriften des BGB.
  3. Ein etwaiger Mangel ist insbesondere dann nicht von Raum Visionen zu vertreten, wenn selbiger auf der vom Vertragspartner vorgegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften oder unzureichenden Mitwirkung des Vertragspartners beruht. Der Vertragspartner hat im Einzelnen darzulegen, dass ihn kein Verschulden in vorbenannten Sinn trifft.
  4. Der Vertragspartner hat die in VII.(3) genannten Tests spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe durchzuführen. Mängel sind Raum Visionen gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen; es gilt in jedem Fall § 377 HGB. Die Mängel oder Fehler sind konkret anzugeben und in ihren Auswirkungen so präzise wie möglich zu beschreiben
  5. In jedem Fall gelten nach Ablauf von vier Wochen nach Übergabe die Waren, Produkte oder sonstigen Leistungen als durch den Vertragspartner genehmigt. Gewährleistungsansprüche auch wegen versteckter Mängel oder Fehler sind danach ausdrücklich ausgeschlossen. Letzteres gilt auch bei Teillieferungen oder Teilleistungen.
  6. Jegliche Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners erlöschen, wenn er ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Raum Visionen Änderungen oder Erweiterungen an den von Raum Visionen gelieferten Produkten selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt.

 

XII. Haftung

  1. Raum Visionen begrenzt seine Schadensersatzpflicht aus jeglichem Rechtsgrund seinem Vertragspartner gegenüber wie folgt, es sei denn, es wird einzelvertraglich etwas Anderes vereinbart:
    1. Die Haftung bei Vorsatz ist unbeschränkt.
    2. Bei grober Fahrlässigkeit haftet Raum Visionen lediglich in Höhe des typischen, beiVertragsschluss vorhersehbaren Schadens.
    3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Raum Visionen grundsätzlich nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Eine Haftung für etwaige Folgeschäden ist ausgeschlossen.
  2. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Raum Visionen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit mündlicher Äußerungen sowie bloßer Empfehlungen, die trotzdem nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben werden.

 

XIII. Vertragserfüllung/Abnahme

  1. Die vertraglichen Leistungen seitens von Raum Visionen gelten spätestens dann als durchgeführt und beendet:
    1. wenn Raum Visionen bei Projekten die Arbeitsergebnisse dem Vertragspartner übergeben hat,
    2. wenn bei Projekten von Raum Visionen die vereinbarten Tageseinsätze nachweisbar erbracht wurden,
    3. wenn bei Schulungen oder ähnlichen Aufträgen die Trainingsmaßnahmen von Raum Visionen durchgeführt wurden,
    4. oder wenn der Vertragspartner einer schriftlichen Mitteilung von Raum Visionen , dass die vereinbarte Tätigkeit erbracht sei, nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen, mit schriftlicher Begründung widerspricht.
  2. Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald Raum Visionen die vertraglich vereinbarte Leistung nach Abs. 1 erbracht hat.

 

XIV. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Vertragsdauer bestimmt sich grundsätzlich nach der individuellen Vereinbarung. Ansonsten gelten für die Vertragsbeendigung die gesetzlichen Regelungen.
  2. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe dies erfordern. In diesem Falle gilt für die Vergütung von Raum Visionen Folgendes: Für Leistungen von Raum Visionen , die bis zur Wirksamkeit der Kündigung erbracht wurden, ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht erfüllbaren Leistungen entfällt die Vergütungspflicht des Vertragspartners insoweit, als Raum Visionen Aufwendungen erspart werden und/oder durch anderweitige Verwendung der freigewordenen Kräfte Einkünfte in vergleichbarer Hohe erzielen kann.
  3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt; der Vergütungsanspruch von Raum Visionen besteht auch dann entsprechend der in Abs. 2 genannten Formel.
  4. Kommt der Vertragspartner mit der Annahme der von Raum Visionen angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt er die ihm obliegende Mitwirkung, so ist Raum Visionen zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Hierbei steht Raum Visionen grundsätzlich die volle vertragliche Vergütung zu, muss sich jedoch das durch die vorzeitige Vertragsbeendigung Ersparte anrechnen lassen. Unberührt bleiben dabei die Ansprüche von Raum Visionen auf Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn von dem Kündigungsrecht kein Gebrauch gemacht wird.

 

XV. Sonstiges

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, über sämtliche Verträge, deren Inhalt und Leistungen sowie die im Zusammenhang mit deren Erfüllung von Raum Visionen erlangten Informationen Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auch auf die im Rahmen des Vertragsverhältnisses durch Raum Visionen angefertigten Gutachten Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere aber Filmmaterial, Software und graphische Darstellungen, es sei denn, es ist im Rahmen eines Lizenz- oder Nutzungsvertrags zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart.
  2. Etwaige Urheberrechte an den im Rahmen des Vertragsverhältnisses von Raum Visionen produzierten Arbeitsergebnissen verbleiben stets bei Raum Visionen.
  3. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine vertraglichen Rechte und Pflichten gegenüber Raum Visionen zu übertragen oder abzutreten, es sei denn, Raum Visionen hat diesem zuvor schriftlich zugestimmt.

 

XVI. Anwendbares Recht, Streitbeilegung

  1. Für sämtliche Verträge, ihre Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort für sämtliche von Raum Visionen oder dem Vertragspartner zu erbringende Leistungen ist die Sitz von Raum Visionen.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- Urkundenprozesse, der Sitz von Raum Visionen (Hameln). Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

XVII. Schlussbestimmungen

  1. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB behalten alle anderen ihre Gültigkeit.
  2. Jegliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Schriftlich im Sinne dieser ABG sind grundsätzlich auch Mitteilungen per Telefax oder Email, sofern sich diese an zuvor einzelvertraglich festgelegte Empfänger richten und sich im Zeitpunkt und am Ort des Empfangs dauerhaft speichern lassen. Kündigungen des Vertragsverhältnisses mit Raum Visionen sind jedoch nur durch eingeschriebenen Brief formwirksam.
  3. Sämtliche Korrespondenz, Benachrichtigungen oder sonstige Mitteilungen des Vertragspartners im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Raum Visionen sind ausschließlich an die einzelvertraglich bezeichnete Adresse und Kontaktperson zu richten.

 

(21.09.2009fd)

 

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